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Rechner-Urlaubsanspruch

Ermitteln Sie, wie viele Urlaubstage Ihnen gesetzlich zustehen – umgerechnet auf Ihre Arbeitszeit und anteilig für das laufende Kalenderjahr.

Ihre Angaben

Wählen Sie 12 Monate, wenn Sie das ganze Kalenderjahr beschäftigt sind. Bei Eintritt oder Ausscheiden im Laufe des Jahres geben Sie die angefangenen Beschäftigungsmonate an.

Ihr Urlaubsanspruch

20 Arbeitstage

Gesetzlicher Mindesturlaub bei 5 Arbeitstagen pro Woche.

Arbeitstage pro Woche5
Beschäftigungsmonate im Kalenderjahr12
Gesetzlicher Mindesturlaub (volles Jahr)20 Arbeitstage

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Bei Beschäftigung über nur einen Teil des Kalenderjahres entsteht der Anspruch anteilig mit einem Zwölftel je Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG).

Gut zu wissen

  • Gesetzlicher Mindesturlaub: § 3 Abs. 1 BUrlG gewährt mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen, bei 4 Tagen 16 Arbeitstagen. Von dieser Untergrenze darf nur zugunsten der Beschäftigten abgewichen werden.
  • Anteiliger Urlaub: Besteht das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr, entsteht der Anspruch anteilig mit einem Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG). Nach sechsmonatigem Bestand im Kalenderjahr steht der volle Jahresurlaub zu (§ 4 BUrlG).
  • Mehr Urlaub durch Vertrag: Arbeits- oder Tarifvertrag können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen. Maßgeblich ist dann der höhere Anspruch aus dem Vertrag.
  • Krankheit: Können Sie den Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen, verfällt er nicht sofort, sondern erst 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres.

Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe Ihnen Urlaub zusteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Urlaubsanspruch im Einzelfall prüfen lassen

Wir prüfen unverbindlich, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen und ob Ansprüche gefährdet sind.