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Rechner-Abfindung

Erhalten Sie in wenigen Sekunden einen ersten Orientierungswert für Ihre Abfindung – auf Basis der gesetzlichen Faustformel aus § 1a KSchG und der in der Praxis üblichen Altersstaffel.

Ihre Angaben

Angefangene Beschäftigungsmonate werden anteilig berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt automatisch und ersetzt keine Rechtsberatung.

Tragen Sie Gehalt, Beschäftigungszeit und Alter ein – das Ergebnis erscheint dann automatisch.

Gut zu wissen

  • Gesetzliche Faustformel: § 1a KSchG sieht 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr vor, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kündigt und keine Kündigungsschutzklage erhoben wird.
  • Alter: In der Praxis steigt der Faktor mit dem Alter des Arbeitnehmers. Üblich sind Werte zwischen 0,5 und 1,0 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr.
  • Steuern: Eine Abfindung ist steuerpflichtig. Die Fünftelregelung kann die Steuerbelastung deutlich reduzieren.
unter 40 Jahre0,50 × Jahre
40 bis 44 Jahre0,55 × Jahre
45 bis 49 Jahre0,60 × Jahre
50 bis 54 Jahre0,70 × Jahre
55 bis 59 Jahre0,80 × Jahre
ab 60 Jahre0,90 × Jahre

Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung zusteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Abfindung im Einzelfall prüfen lassen

Wir schätzen Ihre Situation unverbindlich ein und zeigen Ihnen, welche Abfindung in Ihrem Fall realistisch ist.