Erhalten Sie in wenigen Sekunden einen ersten Orientierungswert für Ihre Abfindung – auf Basis der gesetzlichen Faustformel aus § 1a KSchG und der in der Praxis üblichen Altersstaffel.
Angefangene Beschäftigungsmonate werden anteilig berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt automatisch und ersetzt keine Rechtsberatung.
Tragen Sie Gehalt, Beschäftigungszeit und Alter ein – das Ergebnis erscheint dann automatisch.
Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung zusteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.